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Neuerungen in der „Umsatzsteuer-Selbstanzeige“
Überblick über die Änderungen und deren praktische Auswirkungen
Die Umsatzsteuer als Steuer im „Massenverfahren“ birgt allgemein bereits viele Risikofelder und Herausforderungen für die Unternehmen. Erhebliche Schwierigkeiten meistern muss allerdings ein Unternehmer, wenn Fehler zu korrigieren und berichtigte Steuererklärungen einzureichen sind. Leicht stehen Vorwürfe von Leichtfertigkeit oder wissentlicher Falschdeklaration im Raum. Gerade für die Korrektur von Fehlern im Bereich der Umsatzsteuer ergeben sich aus der Reform der Selbstanzeige zum für die Praxis wichtige Änderungen. Diese betreffen sowohl die positiven als auch die negativen Voraussetzungen, die das Gesetz nach mehreren Änderungen in den letzten Jahren aktuell an eine strafbefreiende Selbstanzeige stellt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die erneuten Änderungen zum für den Bereich der Umsatzsteuer und weist auf die praktischen Auswirkungen hin.
A. Vollständigkeitsgebot ja – aber Ausnahme für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Bei den positiven Wirksamkeitsvoraussetzungen gilt auch künftig, dass nur der Steuerpflichtige straffrei wird, der unrichtige oder unvollständige bzw. unterlassene Angaben vollständig nachholt. In diesem Voll...