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Sind Umsatzsteuern wirklich wettbewerbsneutral?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-88882 Die Umsatzsteuer wird in Deutschland als erfolgsneutral angesehen und in der Steuerplanung von Unternehmen häufig nur als „durchlaufender Posten“ behandelt. Gleichwohl ist in der Praxis zu beobachten, dass sowohl das Ergebnis von Unternehmen als auch deren Liquidität über die Ausübung von umsatzsteuerrechtlichen Wahlrechten beeinflusst werden kann.
Ausführlicher Beitrag s..
Erfolgsneutralität der Mehrwertsteuer?
[i]Umsatzsteuern sollen vom Grundsatz her erfolgs- und wettbewerbsneutral seinDie Umsatzsteuern stellen mit Vereinnahmung der Bruttoentgelte für erbrachte Ausgangsleistungen (Lieferungen, Dienstleistungen) eine Einnahme dar, danach mit ihrer Abführung an das Finanzamt eine Ausgabe. Bei den gezahlten Vorsteuern auf für das Unternehmen bezogene Eingangsleistungen handelt es sich zunächst um Ausgaben, und mit ihrer Erstattung durch die Finanzbehörde um Einnahmen.
Sollten alle mit den einzelnen Rechtsgeschäften umsatzsteuerlich bedingten Einnahmen und Ausgaben bei jedem Unternehmer für die gleiche Leistung einerseits zeitgleich stattfinden und andererseits das gleiche Zahlungsvolumen haben, ist das Mehrwertsteuersystem erfolgs- und damit wettbewerbsneutral.
Zeitliche Auswirkungen der Umsatzbesteuerung
Dieses ist in der Praxis nicht gegeben. Allein das zeitliche Auseinanderfallen von der Vereinnahmung und der Abführung der Umsatzsteuer führt im Unternehmen bei einem Umsatzsteuerüberhang im Voranmeldungszeitraum zu Liquiditätsvorteilen; im Falle eines Vorsteuerüberhangs zu Liquiditätsnachteilen. Damit verbunden kann eine niedrigere oder höhere Zinsbelastung für Dispositionskredite sein, je nachdem, welche Variante überwiegt. Diese Wirkung kann mit der Beantragung einer Dauerfristverlängerung (