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Sozialversicherungsrecht | Widerruf des Zuschusses des Rentenversicherungsträgers
Stellt eine Krankenkasse im Nachhinein fest, dass für einen Rentner aufgrund der im Verhältnis zu seinen Rentenbezügen nur von untergeordneter Bedeutung erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit statt einer freiwilligen Mitgliedschaft tatsächlich eine Pflichtmitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V) bestanden hatte, berechtigt dies den Rentenversicherungsträger [i]Zu dem neuen Hinzuverdienst für Rentner Eilts, NWB 15/2015 S. 1041nicht dazu, die Bewilligung eines gezahlten Zuschusses zu den Aufwendungen für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung rückwirkend zu widerrufen, wenn der Rentner bis dato seine Krankenversicherungsbeiträge durchgehend entrichtet hat.