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Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-88880 Der IV. Senat des BFH hat kürzlich in zwei Entscheidungen zur Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils Stellung genommen. Sowohl im Urteil vom - IV R 36/13 NWB ZAAAE-84608 als auch im Urteil vom - IV R 57/11 NWB AAAAE-84612 verneint er das Vorliegen begünstigter außerordentlicher Einkünfte, wenn durch einzelne Teilakte eines einheitlich zu betrachtenden Vorgangs nicht alle stillen Reserven aufgedeckt werden.
Ausführlicher Beitrag s..
BFH-Rechtsprechung
[i]BFH, Urteil vom 9. 12. 2014 - IV R 36/13 NWB ZAAAE-84608; vom 17. 12. 2014 - IV R 57/11 NWB AAAAE-84612 Im Urteil vom - IV R 36/13 hatte der Steuerpflichtige vor der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils aufgrund einheitlicher Planung und im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung einen Teil des Mitunternehmeranteils ohne Aufdeckung der stillen Reserven unentgeltlich übertragen. In dem anderen, vom Sachverhalt her etwas komplexeren Fall (Urteil vom - IV R 57/11) waren zunächst Teile der wesentlichen Betriebsgrundlagen einer KG unter Fortführung stiller Reserven auf eine Schwester-KG übertragen und sodann die Mitunternehmeranteile an der Schwester-KG veräußert worden.
[i]GesamtplanrechtsprechungIn beiden Fällen hat sich der IV. Senat des BFH an d...