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Arbeitsrecht | Arbeitspflicht trotz gerichtlich gestellten Auflösungsantrags
Da es in arbeitsrechtlichen Kündigungsfällen Konstellationen gibt, bei deren Vorliegen das Festhalten an einem nicht wirksam gekündigten Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer nicht zumutbar oder für den Arbeitgeber nicht zweckdienlich ist, weil eine Vertrauensgrundlage für eine sinnvolle Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr besteht, eröffnet ihnen der Auflösungsantrag (§ 9 KSchG) unter [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das vom Arbeitgeber nicht wirksam gekündigte Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vom Gericht gegen eine vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung einseitig auflösen zu lassen. Wird ein solcher Auflösungsantrag im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt, bestehen das Arbeitsverhältnis und die sich aus ihm ergebenden wechselseitige...