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BFH 02.12.2014 IX R 1/14, BBK 9/2015 S. 394

Steuerrecht | Brandentschädigung als Einnahme

Eine Entschädigung der Feuerversicherung für einen Brandschaden am Gebäude führt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu einer steuerpflichtigen Einnahme, soweit der Vermieter aufgrund des Brandschadens zuvor eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA ) in Anspruch genommen oder Werbungskosten für Abriss- oder Aufräumarbeiten geltend gemacht hat.

[i]Einnahme im Sinne von § 21 EStG, soweit Werbungskosten ersetzt werdenIn diesem Fall hat die Versicherungsleistung nämlich den Zweck, den in Höhe der AfaA eingetretenen Wertverlust auszugleichen und die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen . Die Versicherungsentschädigung mindert hingegen nicht die Wiederherstellungskosten des Gebäudes. Soweit die Versicherungsleistung über die infolge des Brandes geltend gemachten Kosten hinausgeht, betrifft sie die Vermögensebene und ble...

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