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Sozialrecht | Rechtliche Behandlung von Einkünften aus einem freiwilligen sozialen Jahr nach SGB II
Die Freibetragsregelung zu Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 11b Abs. 3 SGB II) findet nicht auf Einkünfte Anwendung, die im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres erzielt werden. Dies folgt bereits daraus, dass das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JDFG) weder bezweckt, Arbeitsverhältnisse zu regeln (vgl. NWB DAAAD-12121, „der Freiwillige soll zwar Hilfstätigkeiten erbringen, nicht aber als Arbeitnehmer“) noch mittels seiner Bestimmungen [i]Grundlagen „Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen“ NWB QAAAE-52191 eine Erwerbstätigkeit (erst) zu begründen. Das freiwillige soziale Jahr ist insoweit ein Rechtsverhältnis eigener Art, mithin ein „aliud“ zum Arbeitsverhältnis (vgl. ArbG Essen, Urteil vom - 1 Ca 1607/12 zum vertraglich vereinbarten Kündigungsrecht).
Auch in unterhaltsrech...