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Lohnbuchhaltung: Grundfreibetrag erhöht
Laut einem Anfang März 2015 veröffentlichten Referentenentwurf (Inhalt: Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergeldes und -zuschlags) wird der Grundfreibetrag rückwirkend zum Januar 2015 erhöht. Für Unternehmen bedeutet das Zusatzarbeit, denn sie sind grundsätzlich verpflichtet, die bereits durchgeführten Lohnabrechnungen nachträglich zu ändern. Die Änderung soll im Juli beschlossen werden.
Den vollständigen Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags finden Sie unter http://go.nwb.de/wd4qm.