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Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft
Das FG prüft den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des – zutreffend erfassten – zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Dieser Auffassung des IX. Senats des (BStBl 2012 II S. 651) schließt sich trotz Kritik im Schrifttum jetzt auch der I. Senat des BFH an (Bezug: § 89 Abs. 2 AO; § 102 FGO).
Nach Auffassung der Klägerin ist eine begrenzte Überprüfbarkeit einer verbindlichen Auskunft nicht mit dem Sinn und Zweck des Auskunftsverfahrens, dem Stpfl. Rechtssicherheit (Planungs- und Entscheidungssicherheit) in Bezug auf das Besteuerungsverfahren zu verschaffen, zu vereinbaren. Nach Auffassung des BFH ist das aber gerade nicht der Sinn und Zweck des Auskunftsverfahr...