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BFH 24.07.2014 V R 44/13, StuB 8/2015 S. 320

Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt

Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i. S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann (Bezug: § 6a UStG; § 173, § 370, § 378 AO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall war bereits ein geänderter Umsatzsteuerbescheid nach einer Außenprüfung ergangen, der nun aufgrund von Feststellungen der Steuerfahndung (neue Tatsachen bezüglich vermeintlich steuerfreier innermeinschaftlicher Lieferungen von Pkw) erneut geändert wurde. Nach § 173 Abs. 2 AO können jedoch Steuerbescheide, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur aufgehoben oder geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Das Vorliegen einer leichtfertig...

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