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Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Ausgewählte Probleme beim Inlandsbezug
Der Umfang der beschränkten Steuerpflicht bei Einkünften aus Kapitalvermögen hat erhebliche Bedeutung für ausländische Investoren und den inländischen Kapitalmarkt. Unter welchen Voraussetzungen inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne der beschränkten Steuerpflicht vorliegen, ist in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Rechtsunsicherheit besteht insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen an den Inlandsbezug bei Erträgen aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen zu stellen sind. Für Zinsen aus nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift gar kein inländischer Anknüpfungspunkt entnehmen. Zu diesen Fragen erging bislang weder Rechtsprechung noch hat sich die Finanzverwaltung offiziell dazu geäußert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Überblick
[i]Anknüpfung an Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 EStG§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG knüpft an den Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 EStG an. Teilweise wird auch auf den Tatbestand des § 43 EStG Bezug genommen. Aus dem Katalog des § 20 Abs. 1 EStG werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 5, 6, 7 und 9 EStG erfasst.
[i]In der NWB Datenbank kann hier eine Übersicht der Einkunftsgruppen der Buchstaben a–d aufgerufen werdenDie verschiedenen Einkunftsgruppen und Inlandsbezüge werden in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG differenziert in den Buchstaben a bis d geregel...