Arbeitshilfe Dezember 2015

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht – Einkunftsgrenze – Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Revision des Klägers: Der in Belgien lebende Kläger begehrt die Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 1a EStG. Müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 2 Abs. 5b EStG bei der Prüfung der absoluten und relativen Einkunftsgrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG unberücksichtigt bleiben?

Revision des Beklagten: Ist eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs ausschließlich durch Erlass eines Nachforderungsbescheides gemäß § 39 Abs. 5a EStG vorzunehmen, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG nicht gegeben sind, und/oder unter welchen Voraussetzungen ist daneben auch die Möglichkeit einer Veranlagung gegeben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB NAAAE-78145