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Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken bei Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-88139 Der BFH hat sich in dem Urteil vom - II R 26/12 NWB CAAAE-82115 mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Grundstück dem Vermögen einer Gesellschaft im Rahmen des § 1 Abs. 3 GrEStG zuzurechnen ist. Konkret ging es um die Bewertung einer aufschiebenden Bedingung bei einem Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft.
Ausführlicher Beitrag s. .
BFH-Urteil vom 11. 12. 2014 - II R 26/12
[i]FragestellungBei der Frage der Zurechnung eines Grundstücks zum Gesellschaftsvermögen war durch den BFH zu klären, ob bei aufschiebend bedingtem Erwerb eines Grundstücks durch die Gesellschaft der Grundbesitz dem Gesellschaftsvermögen bereits mit Verwirklichung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG oder erst mit Entstehung der Steuer zuzurechnen ist.
Sachverhalt
Am Stammkapital einer GmbH waren A und B zu jeweils 50 % beteiligt. Die GmbH kaufte im Juni 2005 und April 2006 unter aufschiebender Bedingung mit notariell beurkundeten Verträgen mehrere Grundstücke. Bereits vor Eintritt der aufschiebenden Bedingung wurde am jeweils die Auflassung erklärt sowie die GmbH am 8. 11. bzw. als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. A erwarb am , also vor Eintritt der aufschiebenden Bedingung, sämtliche Anteile des B am Stamm...