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Insolvenzrecht | Rechtsmissbräuchliche Niederlegung des GmbH-Geschäftsführeramts
Der Beschluss des alleinigen Gesellschafters einer GmbH über seine eigene Abberufung als Geschäftsführer ist regelmäßig rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam, wenn dieser zugleich davon absieht, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen. Das verlangt das Interesse des Rechtsverkehrs an der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, die andernfalls beseitigt wäre. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ändert an diesem Befund ebenso [i]Zum Ausschluss/ Austritt des Gesellschafters Singer, NWB 31/2014 S. 2335wenig wie die im Zuge des MoMiG neu eingeführten Regelungen zur Vertretung bzw. Antragspflicht des Gesellschafters im Fall der führungslosen GmbH (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 15a Abs. 3 InsO). Auch ist es insoweit irrelevant, dass das Insolvenzgericht die Möglichkeit besitzt, für einen Schuldner bei Vertretungslosigkeit einen Prozesspfle...