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Freistellung nach Kündigung: Ist gleichwohl eine Urlaubsabgeltung geschuldet?
BAG, Urteil vom 10. 2. 2015 - 9 AZR 455/13
Der EuGH hat seit einigen Jahren Bewegung in das Urlaubsrecht gebracht. Die nationalen Gerichte haben daraufhin ihre Rechtsprechung angepasst und setzen die Vorgaben der europäischen Ebene um. Arbeitgeber sind gut beraten, die Luxemburger Richter im Blick zu behalten. Das BAG setzt die Leitlinien des EuGH um und hat das Urlaubsrecht im Zuge dessen auch dogmatisch auf eine neue Grundlage gestellt. Die neuerliche Entscheidung () bestätigt dies. Nachstehend wird diese Entscheidung, die Fragen der Urlaubsgewährung durch Freistellung nach einer (fristlosen) Kündigung zum Gegenstand hat, näher untersucht und Hinweise zur Reaktion auf diese Rechtsprechung gegeben. Vorab werden die rechtlichen Grundlagen skizziert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Was bisher im Urlaubsrecht geschah
[i]Verfall von Urlaubsansprüchen 15 Monate nach Ende des UrlaubsjahresDas Urlaubsrecht ist seit der „Schultz-Hoff“-Entscheidung des NWB XAAAD-03599) immer wieder in Bewegung. Das BAG hat seine Rechtsprechung jeweils angepasst und insbesondere die sog. Surrogationstheorie aufgegeben: Geklärt ist ...