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Einkommensteuer | Übergabe von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der ab 2008 geltenden Fassung begünstigt
Die Übertragung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, z. B. an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, die nur infolge ihrer Rechtsform nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerbliche Einkünfte erzielt, ist nicht mehr nach der durch das JStG 2008 geänderten Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG steuerbegünstigt (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Eine steuerbegünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Personengesellschaften liegt gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchst. a EStG 2008 in der für Vermögensübertragungen ab dem Jahr 2008 maßgeblichen Fassung ausdrücklich nur vor bei „Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit i. S. der §§ 13, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder des § 18 Abs. 1 ausübt“. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ist aber nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG definitionsg...BStBl 2010 I S. 227