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StuB Nr. 7 vom Seite 268

Umsatzsteuersatz und Urheberrechtsschutz

StB Michael Seifert, Troisdorf

Das BMF hat sich mit Schreiben vom - IV D 2 - S 7240/14/10001 NWB KAAAE-83709 (BStBl 2015 I S. 164 = Kurzinfo StuB 2015 S. 236 NWB JAAAE-86725) zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Leistungen geäußert, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG).

Nach dem NWB EAAAE-52211 (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG) sind – unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung – an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetz (kurz: UrhG) grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens. Es genügt daher, dass sie eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen“ Leistung zu sprechen. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass sie die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen. Die in Abschn. 12.7 Abs. 17 Satz 1 UStAE zitierten Entscheidungen des NWB WAAAA-96697 und vom - I ZR 2/72 NWB OAAAA-96798 gehen von deutlich höheren Voraussetzungen für die Annahme des Entstehens von Urheberrechten aus.

In Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH ist für die ...

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