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Grundsteuer | Keine Steuerbefreiung für Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses
Nach dem ist eine Wohnung i. S. des § 5 Abs. 2 GrStG in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von [i]Berechnungsschema „Grundsteuer“ NWB JAAAD-58287 mindestens 20 qm hat.
§ 5 Abs. 2 GrStG schließt die Steuerbefreiungen nach §§ 3 und 4 GrStG generell für „Wohnungen“ aus. Der BFH legt dabei den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff zugrunde, wie er zu § 75 BewG entwickelt worden ist. § 181 BewG gilt nur für die Erbschaftsteuer, so dass eine Mindestgröße von 23 qm gem. § 181 Abs. 9 Satz 4 BewG nicht erforderlich ist.