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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 10240/11

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2EStG § 64 Abs. 1 Nr. 1EStG § 63 Abs. 1 S. 3EGV 883/2004 Art. 67 EGV 883/2004 Art. 68 EGV 883/2004 Art. 11 Abs. 1 S. 1 EGV 883/2004 Art. 11 Abs. 3 Buchst. a EGV 987/2009 Art. 60 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeldanspruch des in Deutschland wohnenden Vaters für das volljährige bei der Mutter in Italien in den Haushalt aufgenommene Kind in Ausbildung

Leitsatz

1. Setzt ein in den Haushalt seiner in Italien lebenden, als Ärztin selbstständig tätigen Mutter eingegliedertes, volljähriges Kind nach einem Auslandsjahr seine Schulausbildung in Italien fort, steht – nach dem Ausscheiden einer Konkurrenzsituation gem. Art. 68 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in Folge Nichtzahlung von Familienleistungen bei Volljährigkeit in Italien – dem Kindergeldanspruch des in Deutschland ansässigen und nichtselbstständig tätigen Vaters in gesetzlicher Höhe nicht die Haushaltseingliederung bei der Mutter entgegen.

2. Der in Deutschland bestehende Kindergeldanspruch steht nicht der in Italien lebenden Mutter zu; sie ist nicht kindergeldberechtigt. Die in Art. 60 Abs. 1 S. 2 Durchführungs-Verordnung (EG) Nr. 987/2009 getroffene Regelung bezweckt nicht, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber unter Hinweis auf seine Familienangehörigen zu versagen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAE-86255

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.11.2014 - 10 K 10240/11

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