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  1. Datenbank
  2. Gesetze, Richtlinien und DBA
  3. Gesetze
  4. SGB VIII
  5. SGB VIII § 97b (weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
SGB VIII
  • SGB VIII
  • Fassung
  • Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
    • § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
    • § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
    • § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
    • § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
    • § 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
    • § 5 Wunsch- und Wahlrecht
    • § 6 Geltungsbereich
    • § 7 Begriffsbestimmungen
    • § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
    • § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
    • § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
    • § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
    • § 9a Ombudsstellen
    • § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
    • § 10a Beratung
    • § 10b [tritt am 1.1.2024 in Kraft:] Verfahrenslotse
  • Zweites Kapitel: Leistungen der Jugendhilfe
    • Erster Abschnitt: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
      • § 11 Jugendarbeit
      • § 12 Förderung der Jugendverbände
      • § 13 Jugendsozialarbeit
      • § 13a Schulsozialarbeit
      • § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
      • § 15 Landesrechtsvorbehalt
    • Zweiter Abschnitt: Förderung der Erziehung in der Familie
      • § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
      • § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
      • § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
      • § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
      • § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
      • § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
    • Dritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
      • § 22 Grundsätze der Förderung
      • § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
      • § 23 Förderung in Kindertagespflege
      • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
      • § 24a (weggefallen)
      • § 24a [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
      • § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
      • § 26 Landesrechtsvorbehalt
    • Vierter Abschnitt: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
      • § 27 Hilfe zur Erziehung
      • § 28 Erziehungsberatung
      • § 29 Soziale Gruppenarbeit
      • § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
      • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
      • § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
      • § 33 Vollzeitpflege
      • § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
      • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
      • § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
      • § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
      • § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
      • § 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
      • § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
      • § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
      • § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
      • § 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
      • § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
      • § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
      • § 40 Krankenhilfe
      • § 41 Hilfe für junge Volljährige
      • § 41a Nachbetreuung
  • Drittes Kapitel: Andere Aufgaben der Jugendhilfe
    • Erster Abschnitt: Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
      • § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
      • § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
      • § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
      • § 42c Aufnahmequote
      • § 42d Übergangsregelung
      • § 42e Berichtspflicht
      • § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
    • Zweiter Abschnitt: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
      • § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
      • § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
      • § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
      • § 45a Einrichtung
      • § 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
      • § 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
      • § 48 Tätigkeitsuntersagung
      • § 48a Sonstige betreute Wohnform
      • § 49 Landesrechtsvorbehalt
    • Dritter Abschnitt: Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
      • § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
      • § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
      • § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
    • Vierter Abschnitt: Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
      • § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
      • § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
      • § 53 [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
      • § 53a [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
      • § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
      • § 54 [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Anerkennung als Vormundschaftsverein
      • § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
      • § 55 [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
      • § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
      • § 56 [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
      • § 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
      • § 57 [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Mitteilungspflichten des Jugendamts
      • § 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts
      • § 58a Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
    • Fünfter Abschnitt: Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
      • § 59 Beurkundung
      • § 60 Vollstreckbare Urkunden
  • Viertes Kapitel: Schutz von Sozialdaten
    • § 61 Anwendungsbereich
    • § 62 Datenerhebung
    • § 63 Datenspeicherung
    • § 64 Datenübermittlung und -nutzung
    • § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
    • §§ 66 und 67 (weggefallen)
    • § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
  • Fünftes Kapitel: Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
    • Erster Abschnitt: Träger der öffentlichen Jugendhilfe
      • § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
      • § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
      • § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
      • § 72 Mitarbeiter, Fortbildung
      • § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
    • Zweiter Abschnitt: Zusammenarbeit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
      • § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
      • § 74 Förderung der freien Jugendhilfe
      • § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
      • § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
      • § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
      • § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
      • § 78 Arbeitsgemeinschaften
    • Dritter Abschnitt: Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
      • § 78a Anwendungsbereich
      • § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
      • § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
      • § 78d Vereinbarungszeitraum
      • § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
      • § 78f Rahmenverträge
      • § 78g Schiedsstelle
    • Vierter Abschnitt: Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
      • § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
      • § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
      • § 80 Jugendhilfeplanung
      • § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
  • Sechstes Kapitel: Zentrale Aufgaben
    • § 82 Aufgaben der Länder
    • § 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
    • § 84 Jugendbericht
  • Siebtes Kapitel: Zuständigkeit, Kostenerstattung
    • Erster Abschnitt: Sachliche Zuständigkeit
      • § 85 Sachliche Zuständigkeit
    • Zweiter Abschnitt: Örtliche Zuständigkeit
      • § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
      • § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
      • § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
      • § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
      • § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
      • § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
      • § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
      • § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
      • § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58a
      • § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
      • § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
      • § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
      • § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
    • Dritter Abschnitt: Kostenerstattung
      • § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
      • § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
      • § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
      • § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
      • § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
      • § 89e Schutz der Einrichtungsorte
      • § 89f Umfang der Kostenerstattung
      • § 89g Landesrechtsvorbehalt
      • § 89h Übergangsvorschrift
  • Achtes Kapitel: Kostenbeteiligung
    • Erster Abschnitt: Pauschalierte Kostenbeteiligung
      • § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
    • Zweiter Abschnitt: Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
      • § 91 Anwendungsbereich
      • § 92 Ausgestaltung der Heranziehung
      • § 93 Berechnung des Einkommens
      • § 94 Umfang der Heranziehung
    • Dritter Abschnitt: Überleitung von Ansprüchen
      • § 95 Überleitung von Ansprüchen
      • § 96 (weggefallen)
    • Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften
      • § 97 Feststellung der Sozialleistungen
      • § 97a Pflicht zur Auskunft
      • § 97b (weggefallen)
      • § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen
  • Neuntes Kapitel: Kinder- und Jugendhilfestatistik
    • § 98 Zweck und Umfang der Erhebung
    • § 99 Erhebungsmerkmale
    • § 100 Hilfsmerkmale
    • § 101 Periodizität und Berichtszeitraum
    • § 102 Auskunftspflicht
    • § 103 Übermittlung
  • Zehntes Kapitel: Straf- und Bußgeldvorschriften
    • § 104 Bußgeldvorschriften
    • § 105 Strafvorschriften
  • Elftes Kapitel: Übergangs- und Schlussvorschriften
    • § 106 Einschränkung eines Grundrechts
    • § 107 Übergangsregelung
    • § 107 [tritt am 1.1.2024 in Kraft:] Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
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SGB VIII § 97b i.d.F. 05.10.2021

Achtes Kapitel: Kostenbeteiligung

Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften

§ 97b (weggefallen)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAE-86210

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