SGB VIII § 49
Drittes Kapitel: Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Zweiter Abschnitt: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
§ 49 Landesrechtsvorbehalt
Das Nähere über die in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben regelt das Landesrecht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAE-86210