SGB VIII § 49

Drittes Kapitel: Andere Aufgaben der Jugendhilfe

Zweiter Abschnitt: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen

§ 49 Landesrechtsvorbehalt

Das Nähere über die in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben regelt das Landesrecht.

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OAAAE-86210