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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 3 vom Seite 10

Augen auf beim Praktikum

Rebekka De Conno

Das Mindestlohngesetz definiert strenge Regeln für Praktika. Es lauern vielfältige Stolperfallen, doch bieten sich gleichwohl interessante Gestaltungsmodelle. Was Unternehmen und Praktikanten beachten sollten.

Praktika sind in der Arbeitswelt von zentraler Bedeutung. Unternehmen und Nachwuchskräfte lernen sich kennen und loten die Option auf eine dauerhafte Zusammenarbeit aus. Doch Vorsicht: Für Praktika gelten seit Jahresbeginn verschärfte Vorgaben. Die Planung und Durchführung von Praktika erfordert erhöhte Weitsicht, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Insbesondere die Entlohnung und Praktikumsdauer müssen sorgfältig festgelegt werden. Andernfalls drohen Unternehmen hohe Nachzahlungen und empfindliche Bußgelder.

Grundsätzlich haben auch Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Zu den praxisrelevantesten Ausnahmen zählen Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder auf Anweisung einer Schule erfolgen. Auch bei freiwilligen Praktika, die der beruflichen Orientierung dienen oder während eines Studiums oder einer Ausbildung durchgeführt werden, kann die Mindestlohnpflicht entfallen.

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