Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IASB veröffentlicht ED/2015/1
Der IASB hat am einen Änderungsentwurf an IAS 1 (ED/2015/1 – Classification of Liabilities) veröffentlicht. Dieser behandelt die Klassifikation von Schulden hinsichtlich ihrer Fristigkeit:
Ein Unternehmen hat eine Schuld als kurzfristig einzustufen, wenn es kein uneingeschränktes Recht ( unconditional right) hat, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben (IAS 1.69(d)).
Wenn das Unternehmen erwartet und verlangen kann ( has the discretion), dass eine Verpflichtung im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung für mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag refinanziert oder verlängert wird, gilt die Verpflichtung trotzdem selbst dann als langfristig, wenn sie sonst innerhalb eines kürzeren Zeitraums fällig ...