DBAI San Marino Artikel 9

Artikel 9 Kosten

Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten verständigen sich über die Verteilung der Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten Dritter und externer Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).

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XAAAE-85410