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Umsatzsteuer | Konkludente Genehmigung der Ist-Besteuerung
Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Ist-Besteuerung) kann sowohl konkludent, d. h. stillschweigend, beantragt als auch konkludent genehmigt werden.
Nach dem Niedersächsischen FG hat der Unternehmer konkludent einen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt, wenn die Einnahmen in seiner Einnahmen-Überschussrechnung den Umsätzen in der [i]Konkludenter Antrag und konkludente Genehmigung Umsatzsteuer-Erklärung entsprechen. Akzeptiert das FA die Umsatzsteuererklärung, genehmigt es damit den Antrag konkludent. Folge: Der Unternehmer kann die Ist-Besteuerung nach § 20 UStG so lange anwenden, bis das FA die Ist-Besteuerung [i]Soll-Besteuerung erst nach Widerrufwiderruft.
Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass auch andere Finanzgerichte den Fall in [i]Entscheidung nicht verallgemeinerngleicher Weise entschieden hätten. Im Streitfall ging es um die Ist-Besteuerung für die Jahre 2006 ...