Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prüfungsanforderungen bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen
Überblick über die Änderungen aus IDW EPS 331 n. F.
Im August 2014 verabschiedete der HFA des IDW den IDW PS 331 n. F. zu Prüfungsanforderungen im Fall der Auslagerung rechnungslegungsrelevanter betrieblicher Funktionen. Seine Regelungen sind anzuwenden bei Abschlussprüfungen über Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen. Sie stellen u. a. die Bedeutung sog. Shared Service Center im Konzern klar, sehen Präferenzen für das prüferische Vorgehen vor und konkretisieren detailliert die Anforderungen bei der Verwertung von Arbeiten Dritter.
IDW EPS 331 n. F. erläutert die Vorgehensweise des Abschlussprüfers, wenn sein Mandant rechnungslegungsbezogene Dienstleistungen ausgelagert hat. Anwendungsfälle dazu werden dargestellt. Shared Service Center im Konzern sind für den Konzernabschlussprüfer keine Auslagerungen auf Dritte i. S. des EPS, wohl aber für die Prüfer des Jahresabschlusses eines in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens.
Informationen zur Auslagerung betrieblicher Funktionen müssen bereits in der Prüfungsplanung und über den Mandanten beschafft w...