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Praktische Probleme bei der Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach VerpackV
Neuerungen durch die 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung
Durch die 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde die Pflicht zur Prüfung der sog. Vollständigkeitserklärung für in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackung eingeführt. Der folgende Beitrag befasst sich mit den regelmäßig auftretenden praktischen Problemen bei der Prüfung der Vollständigkeitserklärung sowie mit den Änderungen der Verpackungsverordnung durch die 6. und 7. Novelle und deren Auswirkungen auf die Prüfung.
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) NWB JAAAB-36442
Wer Verkaufsverpackungen nach § 6 VerpackV in Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für sämtliche von ihm mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die er im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr gebracht hat, eine sog. Vollständigkeitserklärung abzugeben. Diese Vollständigkeitserklärung ist gem. § 10 Abs. 1 VerpackV zu prüfen.
Die 6. Novelle der Verpackungsverordnung setzt lediglich EU-Recht um und hat klarstellenden Charakter, insbesondere beim Begriff der Verkaufsverpackungen. Mit der 7. Novelle der Verpackungsverordnung will der Gesetzgeber Missbrauchspotenziale vermeiden. Eine wesentliche Änderung ist in diesem Rahmen die Abschaffung der Möglichkeit für H...