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Mietrecht | Entgangener Gewinn des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein Mieter wegen der Vereitelung seines gesetzlichen Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) auch Schadensersatz in Höhe des ihm entgangenen Gewinns verlangen kann. Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. 2011 veräußerte die beklagte Vermieterin sämtliche Eigentumswohnungen an einen Dritten, der als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde. Die Klägerin war von der Beklagten weder vom [i]infoCenter „Vermietung und Verpachtung“ NWB BAAAB-13237 Kaufvertragsabschluss unterrichtet noch auf ein Vorkaufsrecht hingewiesen worden. 2012 bot der neue Eigentümer der Klägerin die von ihr bewohnte Wohnung zum Kauf an. Die Klägerin macht geltend, die Beklagte habe durch die unterlassene rechtzeitige Unterrichtung von dem Verkauf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht vereitelt und sei daher zum Ersatz des ...