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Einkommensteuer | Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus „Altanteilen“
Bei der Veräußerung junger Aktien kann der anteilige Kurswert der Altaktien auch noch nach Einführung der Abgeltungsteuer den Veräußerungsgewinn mindern. Dies gilt nach dem dann, wenn die jungen Anteile mit Bezugsrechten erworben wurden, die aus vor dem angeschafften, nicht mehr steuerverstrickten Altanteilen abgespalten wurden. Der 10. Senat des FG Köln wendet sich damit gegen die gängige Praxis der Finanzverwaltung.
Nach der mit der Abgeltungsteuer eingeführten Vereinfachungsregelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG werden Bezugsrechte aus Gesellschaftsanteilen im Fall ihrer Ausübung oder Veräußerung nicht (mehr) mit ihrem rechnerischen/anteiligen Wert, sondern mit fiktiven Anschaffungskosten von 0 € angesetzt. Das BMF vertritt di...BStBl 2010 I S. 94