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Abgabenordnung | Keine mehrfache Gebührenfestsetzung wegen gleich lautender verbindlicher Auskunft
Das entschieden, dass für den Fall, in dem sowohl eine Organträgerin als auch die Organgesellschaft einen Antrag auf verbindliche Auskunft über die Frage stellt, ob bei der Einstellung eines Gewinns in eine Gewinnrücklage der Organgesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag der Organschaft als nicht durchgeführt gilt, die Gebühr wegen des einheitlich zu beurteilenden Gesamtsachverhalts nur von einer, und nicht von jeder Gesellschaft erhoben werden kann. Im Streitfall hatte das Finanzamt auf die Anträge der beiden Gesellschaften zwei gleich lautende Auskünfte erteilt, und für jede Auskunft eine Gebühr von 5.056 € festgesetzt.
Nach erfolglosem Einspruch der Organgesellschaft (Klägerin) hat das Finanzgericht die Auffas...