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Vereinbarung von Erfolgshonoraren – Ein strafrechtliches Risiko?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-82972 Erfolgshonorare werden im deutschen Beratungsmarkt nur sehr vereinzelt vereinbart. Sie haben sich (bisher) nicht wirklich durchgesetzt. Das mag in erster Linie an den engen Voraussetzungen liegen, die hierfür von den berufsrechtlichen Vorschriften gesetzt werden. Ein (Straf-)Urteil von September 2014, das sich mit der Strafbarkeit einer unterlassenen Aufklärung über die Höhe der gesetzlichen Gebühren befasst, wird weiter dazu beitragen, dass Erfolgshonorare ein Dasein als Exot fristen werden.
Ausführlicher Beitrag s..
Aufklärungspflicht
[i]Möglicher Verstoß gegen FormvorschriftenUm eine erfolgsabhängige Vergütung in zulässiger Weise vereinbaren zu können, trifft den Steuerberater nach § 9a Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 StBerG eine Aufklärungspflicht gegenüber seinem Mandanten. Eine solche Vereinbarung muss nämlich u. a. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung enthalten. Hier verlangt der Gesetzgeber vom Steuerberater also gewisse hellseherische Fähigkeiten. Ohne sie begibt sich der Berater auf dünnes Eis, denn er muss sich den Vorwurf gefallen lassen, seine Vereinbarung sei wegen eines Verstoßes gegen Formvorschriften unwirksam. Allerdings hat der BGH jüngst entschieden, dass ein Verstoß gegen Formvorschriften...