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Reiserecht | Weitergabe von Prämientickets
Der BGH hat zur Wirksamkeit von AGB eines Luftverkehrsunternehmens Stellung genommen. Es ging um folgende Klausel: „Prämiendokumente können ausschließlich an Personen verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte (…). Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich (…) gestattet ist.“ Das Gericht steht [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 auf dem Standpunkt, dass diese Regelung im Rah-men eines Kundenbindungsprogramms wirksam ist: Es handelt sich um eine zulässige Bestimmung der vom Anbieter versprochenen Leistung, die der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogen ist. Das Verbot der Veräußerung an Dritte umschre...