Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsveranstaltungen ab 1. 1. 2015
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-82969 Mit Einführung einer neuen Nr. 1a in § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz hat der Gesetzgeber die steuerlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen erstmalig gesetzlich festgeschrieben.
Ausführlicher Beitrag s..
Gesetzliche Fixierung der bisherigen Verwaltungsauffassung
[i]Nichtanwendungsgesetz als Reaktion auf BFH-RechtsprechungNachdem der BFH in seiner jüngeren Rechtsprechung entschieden hatte, dass bei einer Betriebsveranstaltung nur das zu einer Bereicherung beim Arbeitnehmer führen könne, was dieser selbst zu konsumieren in der Lage sei, hat der Gesetzgeber nun darauf reagiert und – entgegen dem BFH – die bisherige Verwaltungsauffassung durch einen neuen Tatbestand im EStG fixiert.
Ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse
[i]Übliche Zuwendungen bei herkömmlichen (üblichen) BetriebsveranstaltungenDie Neuregelung knüpft an die Bestimmungen der Lohnsteuer-Richtlinien an, wonach Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen als Leistungen in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse liegend nicht zum Arbeitslohn führen, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt.
[i]Herkömmliche (übliche) BetriebsveranstaltungAbgrenzungsmerkmal für die Herkömmlichkeit (Üblichkeit) einer Betriebsverans...