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Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt
Mit dem Wegfall der Voraussetzung des § 13a Abs. 1 EStG ist der Gewinn für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch ohne Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG nicht mehr nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn der Stpfl. für das Jahr, in dem die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen letztmalig vorgelegen ha-ben, keine Steuererklärung eingereicht hat, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre (Bezug: § 13a Abs. 1 EStG).
Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 EStG in der seit dem StEntlG 1999/2000/2002 gültigen Fassung ist der Gewinn für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn der Stpfl. nicht buchführungspflichtig ist, die selbstbewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ohne Sonderkulturen nicht 20 ha überschreitet, seine Tierbestände insgesamt 50 Vieheinheiten nicht ü...