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Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust; Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010; Sonderregelung für steuerfreie Zuschüsse
(1) Bei der Ermittlung des Verlustes i. S. von § 17 EStG aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder der Auflösung der Gesellschaft dürfen die Anschaffungs- und die Veräußerungskosten gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i. V. mit § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. durch das JStG 2010 auch dann nur zu 60 % abgezogen werden, wenn der Stpfl. zwar keine durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hat, aber mit der Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen gehandelt hat. (2) § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010 ist verfassungsgemäß. (3) Ein steuerfreier Zuschuss ist nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz EStG ausschließlich mit den Beiträgen für die Basisleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu verrechnen (Bezug: § 3c Abs. 2, § 10, § 17, § 52 Abs. 8a EStG i. d. F. des JStG 2010).
Mit Urteilen vom - IX R 42/08 NWB HAAAD-27732 (BStBl 2010 II S. 220 = Kurzinfo StuB 2009 S...BStBl 2010 II S. 1102BGBl 2010 I S. 1768