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Einkommensteuer | Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls als außergewöhnliche Belastung
Das entschieden, dass die Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls krankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen darstellen, wenn der Einbau eines Treppenliftes baurechtlich nicht möglich ist und im Übrigen die Voraussetzungen des § 33 EStG erfüllt sind. Im Streitfall hatten die Kläger Aufwendungen für den Einbau eines Fahrstuhls geltend gemacht. Nach erfolglosem Einspruch hat das FG Köln dem Antrag entsprochen, da es die medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen als nachgewiesen ansah und der Einbau eines Treppenliftes bautechnisch nicht möglich war.
Das Finanzgericht hat einen qualifizierten Nachweis, welcher nach § 64 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 u. a. bei medizinischen Hilfsmitteln [i]Zu Gutachten s. Geserich, NWB 45/2014 S. 3396vorzulegen ist, die allgemeine ...BStBl 2010 II S. 280