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Einkommensteuer | Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen
Eine Fernsehmoderatorin, die Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, übt nach dem keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus.
Der Sachverhalt gab dem BFH wieder einmal Anlass, verschiedene Merkmale des § 18 EStG am Beispiel S. 84einer Fernsehmoderatorin von Verkaufssendungen durchzuprüfen. Dabei kam eine schriftstellerische Tätigkeit für die Klägerin ebenso wenig in Betracht wie für den Autor von Werbebotschaften. Aber auch eine journalistische Tätigkeit schloss der BFH aus, weil es dazu der kritischen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Inhalten bedurft hätte, eine Voraussetzung, die ein Moderator der Stiftung Warentest wohl ohne Weiteres erfüllen würde. Schließlich kam auch eine künstlerische Tätigkeit ni...BStBl 1992 II S. 413