JStG 2015 – Zustimmung auf den letzten Drücker
Ein steuerlicher Ausblick auf das Jahr 2015
Der Bundesrat hat in letzter Sekunde am doch noch dem Zollkodex-Anpassungsgesetz (JStG 2015) zugestimmt (s. hierzu ausführlich Hörster auf Seite 92). Die vorherige Ankündigung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, war wohl nur eine Drohgebärde. So hat der Finanzminister von NRW in seiner Rede im Bundesrat offenbart, dass es dieser Drohung bedurft habe (vgl. Bundesrat Plenarprotokoll 929, S. 413 (C)), damit der Bund die Vorschläge der Bundesländer zu dem JStG 2015 aufgreifen werde. Abgewandt hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss schließlich mit der Aufnahme einer Protokollerklärung, die den Zeitplan für anstehende steuerliche Gesetzgebungsvorhaben für 2015 beschreibt. Hierbei stehen die politischen Baustellen wiederum im Vordergrund (vgl. Hechtner, NWB 52/2014 S. 3945):
Bis zum Ende des ersten Quartals soll ein Gesetz erarbeitet werden, welches die vom Bundesrat aufgegriffenen Punkte zum JStG 2015 enthält, bei denen die Bundesregierung eine Prüfung zugesagt hat. So listet die BT-Drucks. 18/3158 ca. 30 Punkte auf, bei denen die Bundesregierung eine Prüfung zugesagt hatte. Die überwiegende Mehrzahl dieser Punkte wurde bisher im JStG 2015 nicht berücksichtigt. Hierzu zählt u. a. die Verschärfung beim Anteilstausch im UmwStG.
Bis zum Ende des zweiten Quartals soll eine Neufassung des Investmentsteuerrechts vorgelegt werden. Hier soll dann auch die Frage behandelt werden, inwieweit Veräußerungsgewinne aus dem Streubesitz nach § 8b Abs. 2 KStG zukünftig besteuert werden sollen. Es steht somit eine Ausweitung des § 8b Abs. 4 KStG auf Veräußerungsgewinne im Raum.
In Sachen BEPS soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Hier soll dann erörtert werden, wie einzelne bereits von der OECD abgeschlossene Projekte national umgesetzt werden können. Der Bundesrat hatte hier bereits einen Vorschlag unterbreitet, wie zu verfahren ist, wenn Zinsaufwendungen nicht im Land des Empfängers der Zinserträge besteuert werden. Zu den genannten Punkten soll noch in diesem Jahr ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Das Steuerjahr 2015 hat aber noch weitere Baustellen. Zum einen hat das BVerfG dem Gesetzgeber mit Urteil vom den Auftrag gegeben, Teile des ErbStG bis zum nachzubessern (vgl. hierzu Karrenbrock, NWB 1-2/2015 S. 8). Hier ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber noch dieses Jahr das parlamentarische Verfahren zu dem Reparaturgesetz startet. Zum anderen hat das BMF schon am einen Diskussionsentwurf „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ veröffentlicht. Hierin werden diverse Fragen des Besteuerungsprozesses diskutiert, um diesen effizienter auszugestalten (s. NWB 50/2014 S. 3787). Da der Diskussionsentwurf bereits konkrete Formulierungsvorschläge enthält, ist damit zu rechnen, dass im laufenden Jahr auch dieses Vorhaben in den politischen Prozess eingebracht wird. Weiterhin müssen das Existenzminimum und der Kinderfreibetrag in 2015 erhöht werden, was ebenfalls Anfang des Jahres zu erwarten ist (vgl. Hechtner, NWB 52/2014 S. 3945, 3948).
Frank Hechtner
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 73
VAAAE-82126