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Sozialversicherungsrecht | Beitragspflicht des freiwillig Versicherten während des Elterngeldbezugs
Ein in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichertes Mitglied, das Elterngeld bezieht und keine weiteren Einnahmen hat, hat für die Dauer des Bezugs von Elterngeld Beiträge nach dem Mindesteinkommen zu entrichten.
Für freiwillig in der GKV Versicherte (etwa wegen Überschreitens der Jahresentgeltgrenze nach (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) erfolgt die Beitragsbemessung und -festsetzung einheitlich anhand der vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen [i]Marburger, NWB 23/2014 S. 1740herausgegebenen Beitragsgrundsätze Selbstzahler (www.gkv-spitzenverband.de – zu deren Wirksamkeit NWB LAAAE-37893), die dabei sicherstellen sollen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berü...