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EuGH  - C-423/14 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 78 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 73, RL 2006/112/EG Art 74, RL 2006/112/EG Art 75, RL 2006/112/EG Art 76, RL 2006/112/EG Art 77, RL 2006/112/EG Art 79

Rechtsfrage

1. Läuft es dem Unionsrecht und insbesondere Art. 78 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG zuwider, wenn die von der Gas vertreibenden Einrichtung gezahlte TOS (Abgabe für die Belegung des Unterbodens) ohne irgendwelche Aufschläge und als im Verhältnis zum für das verbrauchte Gas gezahlten Preis eigenständiger Posten, d. h., ohne in diesen Preis einbezogen zu werden, auf den Endverbraucher umgewälzt wird?

Sollte diese erste Frage verneint werden, ist ferner die zweite Frage zu stellen:

2. Läuft es dem Unionsrecht und insbesondere den Art. 73 bis 79 der Richtlinie 2006/112/EG zuwider, wenn die von der Gas vertreibenden Einrichtung gezahlte TOS bei ihrer Umwälzung auf den Endverbraucher ohne irgendwelche Aufschläge und als im Verhältnis zum für das verbrauchte Gas gezahlten Preis eigenständiger Posten als nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehender Betrag angesehen wird?

Aufschlag; Beiragas; Bemessungsgrundlage; Endverbraucher; Gas; Mehrwertsteuer; Unionsrecht

Fundstelle(n):
XAAAE-81872

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-423/14 - anhängig seit 22.12.2014

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