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Besteuerung von Auflösungsgewinnen und -verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG
Voraussetzungen, Rechtsfolgen und verfahrensrechtliche Probleme
Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über ein sowohl in Praxis als auch in der Ausbildung sehr relevantes und streitanfälliges Thema – die Besteuerung von Auflösungsgewinnen und -verlusten im Rahmen des § 17 Abs. 4 EStG.
I. Beteiligung im Privatvermögen
§ 17 EStG setzt zunächst voraus, dass die Beteiligung, die der Anwendung der Vorschrift zugrunde liegt, im Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehalten wird. Dies ist deshalb relevant, da bei im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft gehaltenen Beteiligungen stets – mithin unabhängig vom Vorliegen einer Mindestbeteiligungsgrenze – eine Steuerrelevanz gegeben ist. Die Besteuerung erfolgt insoweit nach den Grundsätzen des Teileinkünfteverfahrens, wobei der maßgebliche Besteuerungsanteil von 60 % auch im Verlustfall Anwendung findet, § 3c Abs. 2 EStG. Bei Beteiligungen, die im Betriebsvermögen einer Körperschaft gehalten werden, gilt § 8b Abs. 2 KStG. Danach bleiben Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der Beteiligung steuerlich außer Betracht. Lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns gelten als nichtabziehbare Betriebsausgabe. Verluste aus der Beteiligungsveräußerung oder entsprechend aus einer G...