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Körperschaftsteuer | Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn
(1) Der in § 40a Abs. 1 KAGG in der ursprünglich im Jahr 2002 geltenden Fassung des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz – StSenkG) vom (BGBl 2000 I S. 1433, BStBl 2000 I S. 1428) enthaltene Verweis auf § 8b Abs. 2 KStG 2002 umfasst nicht zugleich die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG 2002 als Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn (Festhaltung am NWB NAAAE-73557, Kurzinfo StuB 2014 S. 743 NWB JAAAE-74607). (2) § 40a Abs. 1 KAGG i. d. F. des StSenkG schließt einen saldierenden Einfluss von anderen Teilmengen eines Fonds des bei der Rückgabe erzielten wirtschaftlichen Ergebnisses abweichend von der Verwaltungsauffassung im BStBl 2011 I S. 201