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Kosten eines mit Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes als Werbungkosten
Wird ein noch nicht verbrauchtes Altgebäude in Abbruchabsicht erworben, um auf dem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten, stellen gem. rkr. NWB TAAAE-56425 (EFG 2014 S. 527) die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens dar, falls sich der Stpfl. nach dem Abbruch entschließt, doch kein neues Gebäude zu errichten (Bezug: § 11, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).