Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsguts
(1) Ein Erwerber hat i. d. R. erst dann die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut, wenn er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Das erfordert gem. nrkr. Urteil des NWB KAAAE-56415 (BFH-Az.: IV R 1/14) i. d. R. den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten. (2) Sind am Bilanzstichtag nicht alle vorbezeichneten Merkmale erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung der mit dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand verbundenen Chancen und Risiken. (3) Gegen den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums spricht es insbesondere, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Wirtschaftsguts noch nicht auf den Erwerber übergegangen ist. ...