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Die abschließende Entscheidung zu den „finalen Verlusten“?
Das Vorlageverfahren C-388/14 beim EuGH „Timac Agro Deutschland“
Die Diskussion um die Rechtsfigur der „finalen Betriebsstättenverluste“ zählt neben der Neukonzeption des Betriebsstättenbegriffs im Rahmen des „Authorized OECD-Approach“ zu den meistdiskutierten Problemen des Internationalen Steuerrechts. Ein Vorlageverfahren beim EuGH aufgrund eines erst jetzt bekannt gewordenen könnte die Diskussion um die „finalen Verluste“ beenden.
Für das Vorlageverfahren des 13. Senats des gibt es keine maßgebliche EuGH-Rechtsprechung.
Es ist keine deutsche Variante des dänischen Verfahrens Nordea Bank Danmark A/S, denn Prüfungsgegenstand ist die abkommensrechtliche Freistellung nach der OECD-Methode.
Der EuGH sollte die Gelegenheit nutzen, eine abschließende Entscheidung zu den finalen Verlusten zu fällen und zudem die Voraussetzungen für den allgemeinen Missbrauchstatbestand klarstellen.
I. Ausgangssituation
1. Die Rechtsprechung des EuGH
[i]Kahlenberg, Verpflichtung des Stammhausstaats zur Berücksichtigung definitiver Verluste, StuB 2014 S. 446 NWB VAAAE-67579 Micker, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verlustverrechnung über die Grenze, IWB 2014 S. 548 NWB CAAAE-69483 NWB Datenbank: Ritzkat, Ausländische negative Einkünfte gem. § 2a EStG, infoCenter NWB QAAAC-40695Im Streit um Relevanz und Reichweite der sog. finalen Verluste sind die Fronten nur auf den ersten Blick eindeutig. Der EuGH hatte diese Rechtsfigur vor...