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Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verlustverrechnung über die Grenze
[i]BFH, Urteil vom 5. 2. 2014 - I R 48/11 NWB OAAAE-62159Die Abzugsfähigkeit ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland ist Gegenstand zahlreicher Abhandlungen. Sowohl EuGH als auch BFH haben dazu mehrfach Stellung bezogen und eine Abzugsfähigkeit im EU-Bereich bejaht, wenn der Verlust als final anzusehen ist. Der BFH hat dies jüngst erneut bestätigt. Der Beitrag stellt zunächst die Behandlung ausländischer Verluste nach nationalem und DBA-Recht dar, bevor die neue Rechtsprechung des Ersten Senats und deren Folgerungen durchleuchtet werden.
I. Behandlung ausländischer Betriebsstättenverluste
1. Nationales Recht
[i]Ausländische Betriebsstättenverluste sind bei der inländischen Besteuerung zu berücksichtigen – soweit der GrundsatzAufgrund des Welteinkommensprinzips sind Verluste, die einer ausländischen Betriebsstätte i. S. des § 12 AO zuzuordnen sind, grundsätzlich auch im Rahmen der inländischen Besteuerung zu berücksichtigen. Eine wichtige Einschränkung beinhaltet aber § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Danach dürfen negative Einkünfte aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und aus demselben Staat ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Vorschrift gilt nach § 2a Abs. 2a EStG nur für Betriebsstätten au...