NWB Kommentar Bilanzierung
6. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 289a Erklärung zur Unternehmensführung
Ausgewählte Literatur
Böcking/Eibelhäuser/Arlt, Kritische Würdigung der Veröffentlichung der Erklärung nach § 289a HGB, Der Konzern 2010 S. 614; Kocher, Ungeklärte Fragen der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB, DStR 2010 S. 1034; Strieder, Erweiterung der Lageberichterstattung nach dem BilMoG, BB 2009 S. 1002; Velte, Zur Entscheidungsnützlichkeit des corporate governance statement gem. § 289a HGB, KoR 2011 S. 121.
I. Anwendungsbereich
1Die Erklärung zur Unternehmensführung ist durch das BilMoG im Gefolge des Art. 46a Abs. 2 und 3 der Bilanzrichtlinie eingeführt worden. Dem Publikum soll ein direkter Einblick in die Praktiken der Unternehmensführung verschafft werden. Der fehlende Bezug zur Rechnungslegung macht die Prüfung durch den Abschlussprüfer entbehrlich (→ § 317 Rz. 80). Deshalb muss durch gliederungstechnische Trennung dieser ungeprüfte Teil der Lageberichterstattung vom geprüften abgehoben werden.
II. Berichterstattungspflicht (Abs. 1)
1. Subjekte
2Berichterstattungspflichtig sind (zu den folgenden Begriffen vgl. auch → § 264d Rz. 1)
börsennotierte Aktiengesellschaften (mit Zulassung des Aktienhandels an einem geregelten Kapitalmarkt) sowie
Aktiengesellschaften als Emittentena...