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Gesellschaftsrecht | Amtslöschung der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beim herrschenden Unternehmen ohne Ermessensausübung
Ein beim herrschenden Unternehmen (versehentlich) eingetragener Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterliegt nicht ohne vorherige Ermessensausübung einer Amtslöschung. Innerhalb dieser Ermessensausübung sind auch Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die für die Vornahme und Beibehaltung dieser Eintragung sprechen können, was namentlich dann der Fall ist, wenn – wie vorliegend – auf demselben Registerblatt bereits [i]infoCenter „Gewinnabführungsvertrag” NWB BAAAD-87613ein anderer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der betroffenen Gesellschaft als herrschendes Unternehmen eingetragen ist und dadurch eine Selbstbindung des Gerichts indiziert sein kann. Durch die angekündigte Amtslöschung darf insoweit nämlich nicht der irrige Eindruck vermittelt werden, dass tatsächlich nur ein Unternehmensvertrag besteht.
Im ...