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Versicherungsvertragsrecht | Aufklärungs- und Beratungspflichten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
Der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist regelmäßig nicht als Kapitalanlagegeschäft zu werten. Dies kann allenfalls und ausnahmsweise nur dann der Fall sein, wenn nach den vertraglichen Regelungen die Renditeerwartung gegenüber der Absicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. NWB NAAAE-14825), was bei einer Mindesttodesfallsumme von 15.000 DM und monatlichen Beiträgen von 50 DM aber mit der Folge zu verneinen ist, dass bei Vertragsabschluss nicht die nach den Grundsätzen [i]infoCenter „Lebensversicherung“ NWB HAAAA-57076zur Kapitalanlageberatung notwendigen Aufklärungs- und Beratungspflichten zum Tragen kommen.
Zudem ließ der Senat das in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vereinbarte Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers h...