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Lebensversicherung
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Lebensversicherung – Private Rentenversicherung".
I. Definition
Lebensversicherungen sind alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall, d. h. alle Versicherungen, bei denen der Tod oder das Erreichen eines bestimmten Lebensalters eines Menschen den Versicherungsfall auslöst. Dazu gehören:
Risikolebensversicherungen (auch Sterbegeldversicherungen und Sterbekassen),
Private Rentenversicherungen (mit oder ohne Kapitalwahlrecht), vgl. hierzu das Stichwort ,
Kapitallebensversicherungen (auch Ausbildungs-, Aussteuer- und Teilhaberversicherungen),
Berufsunfähigkeitsversicherungen (auch Loss-of-Licence- und Dread-Desease-Versicherungen), vgl. hierzu das Stichwort und
fondsgebundene Lebensversicherungen.
Zu den gesetzlichen Rentenversicherungen vgl. das Stichwort .